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Arbeit vom heiligen Gabriel: der ganzen Gesellschaft christlichen Sinn verleihen

Unser gesamtes apostolisches Wirken trägt unmittelbar dazu bei, der menschlichen Gesellschaft christlichen Sinn zu verleihen; aber mit dem Werk des heiligen Gabriel erfüllen wir alle Tätigkeiten der Welt mit übernatürlichem Inhalt, der – in dem Maße, wie es sich ausbreitet – wirksam zur Lösung der großen Menschheitsprobleme beitragen wird.

Unter den Supernumerariern gibt es ein breites Spektrum an gesellschaftlichen Stellungen, Berufen und Tätigkeiten. Diese meine Kinder – Männer wie Frauen – heiligen alle Gelegenheiten und Umstände ihres Lebens und widmen sich innerhalb ihres jeweiligen Stands und ihrer Situation in der Welt dem Streben nach der christlichen Vollkommenheit in der Fülle der Berufung.

Ich sage in der Fülle der Berufung, weil sie sich bemühen – in den Umständen, in die Gott sie durch seine Vorsehung gestellt hat –, mit vollkommener Großzügigkeit dem nachzukommen, worum der Herr sie durch ihre Berufung zum Werk bittet: als verantwortungsbewusste katholische Bürger der Heiligen Kirche, dem Papst und allen Seelen vorbehaltlos zu dienen.

Die Mehrheit meiner Supernumerarier-Kinder lebt im Ehestand. Die eheliche Liebe und die ehelichen Pflichten sind für sie Teil ihrer göttlichen Berufung. Das Opus Dei hat aus der Ehe einen göttlichen Weg, eine Berufung gemacht. Seit mehr als dreißig Jahren versuche ich, unzähligen Menschen den Sinn der Ehe als Berufung begreiflich zu machen. Und obwohl wir lehren, dass die Jungfräulichkeit und auch die vollkommene Keuschheit über der Ehe stehen – das sage nicht ich, das hat die Kirche so definiert[2] –, haben wir die Ehe in den Rang einer Berufung erhoben. Mehr als einmal habe ich die Augen von Männern und Frauen aufleuchten sehen, die geglaubt hatten, in ihrem Leben sei die Hingabe mit einer edlen und reinen Liebe nicht vereinbar, wenn sie mich sagen hörten, dass die Ehe ein göttlicher Weg auf Erden ist! Später werde ich auf diesen Punkt noch zurückkommen.

[2] „das hat die Kirche so definiert“: vgl. Konzil von Trient, Sessio XXIV, 11.11. 1563, Dekret über das Sakrament der Ehe, Kanon 10. (Anm. d. Hrsg.)

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