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Es gibt 4 Nummer in «Gespräche mit Msgr. Escrivá de Balaguer» deren Stichwort lautet Berufung des Christen, christliche Berufung  → Freiheit.

"Würde und Freiheit der Kinder Gottes" sind ja ein allgemeines Merkmal jedes christlichen Lebens, unabhängig von dem Weg, auf dem es verwirklicht wird. Worauf wollen Sie besonders hinweisen, wenn Sie in Ihrer Verkündigung immer wieder so nachdrücklich für die Freiheit der Laien eintreten?

Ich will gerade auf die persönliche Freiheit der Laien hinweisen, im Einklang mit den vom Lehramt verkündeten Grundsätzen alle konkreten Entscheidungen theoretischer oder praktischer Natur - zum Beispiel im Hinblick auf die verschiedenen philosophischen, wirtschaftlichen oder politischen Meinungen, auf künstlerische und kulturelle Ansichten, auf die Probleme des beruflichen und gesellschaftlichen Lebens - so zu treffen, wie ein jeder es vor seinem Gewissen für richtig hält, und wie es seinen persönlichen Überzeugungen und Neigungen am besten entspricht.

Dieser notwendige Bereich der Autonomie muß von uns, die wir in der Kirche das Amtspriestertum ausüben, immer sorgfältig respektiert werden, denn andernfalls wäre der katholische Laie im Vergleich mit seinen Mitmenschen ein Bevormundeter und könnte seine apostolische Aufgabe inmitten der zeitlichen Wirklichkeiten nicht wirksam erfüllen. Wollte man versuchen, die Laien zu instrumentalisieren, um Zwecke zu erreichen, die die Zuständigkeiten des hierarchischen Amtes überschreiten, dann fiele man einem anachronistischen und peinlichen Klerikalismus anheim; eine derartige Verurteilung zur ständigen Unmündigkeit würde die apostolischen Möglichkeiten der Laien ungeheuer beschränken, und vor allem würde man so - besonders heute - Autorität und Einheit der Kirche selbst in Gefahr bringen. Wir dürfen nie vergessen, daß - auch unter Katholiken - ein gesunder Pluralismus der Meinungen und Urteile in allen Angelegenheiten, die Gott der freien Diskussion der Menschen überlassen hat, nicht nur mit der hierarchischen Ordnung und der notwendigen Einheit des Volkes Gottes völlig im Einklang steht, sondern sie sogar stärkt und vor möglichen Verfälschungen bewahrt.

Welche Unterschiede bestehen zwischen der Form, in der das Opus Dei als Vereinigung seine Aufgabe erfüllt, und der Art und Weise, in der die Mitglieder des Opus Dei als einzelne arbeiten? Was spricht zum Beispiel dafür, daß bestimmte Einrichtungen (etwa eine höhere Schule oder ein Tagungszentrum) von der Vereinigung betreut, andere hingegen (beispielsweise ein Verlag oder eine Firma) von Einzelpersonen betrieben werden?

Die Haupttätigkeit des Opus Dei besteht darin, seinen Mitgliedern und allen Menschen, die es wünschen, die notwendigen geistlichen Mittel an die Hand zu geben, damit sie als gute Christen inmitten der Welt leben können. Es macht sie vertraut mit der Lehre Christi und mit der Verkündigung der Kirche und verleiht ihnen eine Geisteshaltung, die sie dazu führt, aus Liebe zu Gott und im Dienste aller Menschen gut und wirksam zu arbeiten. Mit einem Wort, es geht darum, mit dem Christsein Ernst zu machen: mit allen in Aufgeschlossenheit zusammenzuleben, die legitime Freiheit aller zu achten und mit dafür zu sorgen, daß unsere Welt gerechter wird.

Jeder im Werk verdient sich seinen Lebensunterhalt und dient der Gesellschaft in dem Beruf, den er schon hatte, bevor er zum Opus Dei kam, und den er auch ausüben würde, wenn er nicht dem Opus Dei angehörte. So sind die einen Bergarbeiter, andere lehren in Schulen oder Universitäten, wieder andere sind Kaufleute oder Hausfrauen oder Sekretärinnen oder Bauern. Es gibt keine rechtschaffene menschliche Tätigkeit, die ein Mitglied des Opus Dei nicht ausüben könnte. Wer zum Beispiel vor seiner Zugehörigkeit zum Werk in einem Verlagshaus oder in einem Handelsgeschäft arbeitete, tut das hernach genauso. Und wenn jemand im Rahmen dieser seiner Arbeit oder weil er sich einer anderen zuwenden will, eine neue Stelle sucht oder etwa beschließt, mit Berufskollegen zusammen ein Unternehmen zu gründen, so ist das eine Angelegenheit, in der er selbst frei zu entscheiden hat; und für die Folgen seiner Entscheidung und die Ergebnisse seiner Arbeit hat er selbst einzustehen und sie persönlich zu verantworten.

Für die ganze Tätigkeit der Leiter des Opus Dei ist die sorgsame Achtung der beruflichen Freiheit der Mitglieder von derartig grundlegender Bedeutung, daß die Existenz des Werkes selbst davon abhängt; für alle ist es daher eine Selbstverständlichkeit, diesem lebenswichtigen Wesenszug unseres Geistes mit absoluter Treue zu entsprechen. Jeder kann beruflich überall dort arbeiten, wo er auch arbeiten würde, wenn er nicht vom Opus Dei wäre. Mit der beruflichen Arbeit eines einzelnen Mitgliedes haben weder das Opus Dei als solches noch die anderen Mitglieder etwas zu tun. Wozu die Mitglieder des Opus Dei sich verpflichten, wenn sie sich dem Werk anschließen, ist dies: keine Anstrengung zu scheuen, um in ihrer Arbeit und durch ihre Arbeit die christliche Vollkommenheit zu suchen und sich immer deutlicher bewußt zu werden, daß das Leben eines Christen Dienst an den Menschen sein muß.

Wie bereits gesagt, besteht die Hauptaufgabe des Werkes also darin, seinen Mitgliedern und allen Menschen, die es wünschen, christliche Bildung zu vermitteln. Außerdem entwickelt das Opus Dei einige korporative Tätigkeiten und Initiativen; durch sie will es beitragen zur Lösung der anstehenden gesellschaftlichen Probleme, für die der christliche Geist so reiche Möglichkeiten anbietet. Da das Opus Dei ausschließlich geistliche Ziele verfolgt, kann es sich bei diesen korporativen Initiativen nur um solche Tätigkeiten handeln, die eindeutig und unmittelbar einen christlichen Dienst, ein Apostolat darstellen. Absurd wäre die Vorstellung, das Opus Dei als solches könne sich etwa der Kohleförderung oder irgendeiner Art von Wirtschaftsunternehmen widmen. Alle seine korporativen Tätigkeiten haben einen unmittelbar apostolischen Inhalt: so zum Beispiel Fortbildungsschulen für Landarbeiter, ärztliche Hilfsstationen in unterentwickelten Gebieten oder in Entwicklungsländern, Bildungszentren zur sozialen Förderung der Frau. Es handelt sich also um Erziehungs- oder Wohlfahrtseinrichtungen, wie sie in der ganzen Welt von Vereinigungen der verschiedenen religiösen Bekenntnisse betrieben werden. Um solche Aufgaben zu verwirklichen, rechnen wir in erster Linie mit dem persönlichen Einsatz der Mitglieder, die sich gelegentlich diesen Initiativen hauptberuflich widmen. Eine erhebliche Bedeutung kommt aber auch der großzügigen Hilfe vieler anderer, sowohl Christen als auch Nichtchristen, zu. Die einen arbeiten aus religiösen Gründen mit, andere, die vielleicht das apostolische Ziel nicht teilen, sehen ein, daß diese Initiativen, die ohne Unterschied von Rasse, Religion oder Weltanschauung allen offenstehen, dem Wohl der Gesellschaft dienen und daher unterstützungs- und förderungswürdig sind2.

Sie erwähnten die Mitwirkung der Frau im öffentlichen und politischen Leben. Augenblicklich zeichnen sich in Spanien in dieser Hinsicht wichtige Entwicklungen ab. Worin besteht Ihrer Meinung nach die spezifische Aufgabe, die die Frau auf diesem Gebiet erfüllen sollte?

Die Mitwirkung der Frau im öffentlichen Leben, das ja ein Teil jenes weiteren Wirkungsfeldes ist, das ich vorher erwähnte, ist eine durchaus folgerichtige und positive Erscheinung. Eine moderne, demokratische Gesellschaft muß der Frau das Recht zugestehen, aktiv am politischen Leben teilzunehmen, und muß die notwendigen Bedingungen schaffen, damit alle, die es wollen, dieses Recht auch tatsächlich ausüben können.

Die Frau, die sich aktiv der Leitung öffentlicher Aufgaben widmen will, hat die Pflicht, sich zuerst gebührend vorzubereiten, damit ihr Wirken von Verantwortung getragen ist und dem Gemeinwohl zu dienen vermag. Jede Berufstätigkeit erfordert eine gründliche Ausbildung und dann eine ständige Weiterbildung, um sich den neuen Umständen anzupassen, und diese Forderung verpflichtet insbesondere all diejenigen, die eine leitende Stellung in der Gesellschaft anstreben, denn sie haben einen wichtigen Dienst zu leisten, von dem das Wohlergehen aller abhängt.

Einer Frau mit der entsprechenden Vorbildung sollten auf jeder Ebene des öffentlichen Lebens alle Möglichkeiten offenstehen. In diesem Sinn kann man daher nicht von spezifischen Aufgaben sprechen, die allein der Frau zukämen. Wie ich vorhin bereits sagte, bezieht sich die spezifische Rolle der Frau nicht so sehr auf besondere Aufgaben und Stellungen, als vielmehr auf die Art und Weise, wie diese wahrgenommen werden, auf die Nuancen, die das frauliche Empfinden bei der Lösung der anstehenden Probleme zu finden vermag, sowie auf das Gespür für neue Probleme und neue Fragestellungen.

Aufgrund ihrer natürlichen Anlagen kann die Frau das öffentliche Leben sehr bereichern. Das ist ohne weiteres einsichtig, wenn wir uns etwa dem weiten Feld der Familien- und Sozialgesetzgebung zuwenden. Die spezifischen Fähigkeiten der Frau sind die beste Garantie dafür, daß bei allen Entscheidungen, die auf irgendeine Weise in Familien-, Erziehungs- oder Jugendfragen hineinreichen, die echten menschlichen und christlichen Werte respektiert werden.

Wenn ich soeben die Bedeutung der christlichen Werte für die Lösung sozialer und familiärer Probleme erwähnte, so möchte ich die Gelegenheit benutzen, um an die Bedeutung dieser Werte für das ganze öffentliche Leben zu erinnern. Ebenso wie dem Mann gibt der christliche Glaube auch der Frau, die sich politisch betätigen will, die Verantwortung auf, wirkliches Apostolat auszuüben, das heißt, der ganzen Gesellschaft einen echt christlichen Dienst zu leisten. Das bedeutet jedoch keineswegs, im politischen Leben offiziell oder offiziös die Kirche zu repräsentieren und schon gar nicht, sich der Kirche für die Interessen der eigenen Karriere oder Partei zu bedienen. Im Gegenteil: es kommt darauf an, sich in allen zeitlichen Fragen mit christlicher Freiheit und in Übereinstimmung mit der persönlichen Glaubensüberzeugung eine eigenständige Meinung zu bilden und die volle persönliche Verantwortung für das eigene Denken und Handeln zu übernehmen.

Einem Christen wird es jedoch niemals einfallen zu glauben oder gar zu sagen, daß er sich vom Gotteshaus zur Welt herabläßt, um dort die Kirche zu repräsentieren, oder daß seine Ansichten die einzig katholischen Lösungen für die entsprechenden Probleme darstellen. So etwas darf nicht sein! Das wäre Klerikalismus, offizieller Katholizismus, oder wie ihr es sonst nennen wollt. In jedem Fall würde so der wahren Natur der Dinge Gewalt angetan. Eure Aufgabe ist es, überall eine echte Laienmentalität zu verbreiten, aus der sich drei Schlußfolgerungen ergeben:

* man muß anständig genug sein, um die eigene Verantwortung auf sich zu nehmen;

* man muß christlich genug sein, um auch jene Brüder im Glauben zu respektieren, die in Fragen, die der freien Meinung überlassen sind, andere Ansichten vertreten als man selbst;

* und man muß katholisch genug sein, um sich der Kirche nicht für eigene Zwecke zu bedienen und sie nicht in rein menschliche Gruppeninteressen hineinzuziehen.

Es versteht sich von selbst, daß sich diese Vorstellungen von einem heiligmäßig gelebten Alltag kaum verwirklichen lassen, wenn man nicht im Besitz jener vollen Freiheit ist, die dem Menschen - auch nach der Lehre der Kirche - aufgrund seiner Würde als Ebenbild Gottes zusteht. Die persönliche Freiheit - wenn ich von Freiheit spreche, meine ich natürlich immer eine verantwortungsbewußte Freiheit - besitzt eine wesenhafte Bedeutung für das christliche Leben.

Versteht also meine Worte als das, was sie sind: als Aufforderung, tagtäglich und nicht nur in besonderen Notsituationen eure Rechte auszuüben, ehrlich eure staatsbürgerlichen Pflichten in Politik, Wirtschaft, Universität und Beruf zu erfüllen und mutig die Folgen eurer persönlichen Entscheidungen sowie die Bürde der euch zustehenden Autonomie auf euch zu nehmen. Diese christliche Laienmentalität wird euch dazu befähigen, jede Form von Intoleranz und Fanatismus zu meiden; oder positiv ausgedrückt: sie wird euch helfen, in Frieden mit all euren Mitbürgern zusammenzuleben und das friedliche Zusammenleben in den verschiedenen Bereichen der Gesellschaft zu fördern.

Anmerkungen
2

Wie Msgr. Escrivá aufzeigt, entwickeln die Mitglieder des Opus Dei diese körperschaftlichen Tätigkeiten und Initiativen rein apostolischen Charakters zusammen mit anderen Personen. Die Prälatur Opus Dei ist ausschließlich für die religiöse und geistliche Betreuung verantwortlich; sie hat weder Eigentumsrechte an diesen Initiativen noch an den entsprechenden Vermögenswerten. Die Mitglieder des Opus Dei, die in diesen Einrichtungen arbeiten, tun dies in persönlicher Freiheit und Verantwortung und in Übereinstimmung mit den Gesetzen des jeweiligen Landes; sie erwerben dieselbe staatliche Anerkennung wie ähnliche Aktivitäten anderer Bürger.