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In welchem Sinn verstehen Sie die Lehrfreiheit und unter welchen Voraussetzungen erachten Sie sie für notwendig? Welche Rechte muß sich der Staat im Hochschulbereich vorbehalten? Halten Sie die Autonomie für ein grundlegendes Prinzip der Hochschulorganisation? Könnten Sie uns die wesentlichen Grundsätze nennen, auf denen ein System der Hochschulautonomie beruhen muß?

Die Lehrfreiheit ist nichts weiter als ein Aspekt der Freiheit überhaupt. Für mich ist die persönliche Freiheit eine absolute Notwendigkeit für alle Menschen und in allem, was moralisch statthaft ist. Lehrfreiheit und Freiheit des Schulwesens sollte es also für alle auf allen Ebenen geben. Jede Privatperson und jede Vereinigung, die die Fähigkeit dazu besitzt, müßte demnach die Möglichkeit haben, unter gleichen Bedingungen und ohne unnötige Schwierigkeiten Bildungszentren zu errichten.

Die Rolle des Staates hängt von den sozialen Verhältnissen ab; sie ist in Deutschland anders als in England, in den Vereinigten Staaten anders als in Japan, um einige Länder mit völlig verschiedenen Erziehungssystemen zu nennen. Dem Staat kommen zweifellos Aufgaben in der Förderung, der Kontrolle und Beaufsichtigung des Schulwesens zu. Aber das verlangt Chancengleichheit zwischen den staatlichen Unternehmungen und privaten Initiativen. Beaufsichtigen bedeutet nicht, Schwierigkeiten zu machen und die Freiheit zu behindern oder einzuschränken.

Aus diesem Grund halte ich die Autonomie der Lehre für notwendig; Autonomie ist nur ein anderer Ausdruck für Freiheit der Lehre und des Schulwesens überhaupt. Die Universität als Körperschaft muß die Unabhängigkeit eines Organs innerhalb eines lebendigen Organismus besitzen, das heißt Freiheit bei ihrer spezifischen Aufgabe zugunsten des Gemeinwohls.

Kriterien für eine tatsächliche Verwirklichung dieser Autonomie sind zum Beispiel die freie Berufung der Professoren, die freie Ernennung der Verwaltungsspitze, Freiheit in der Erarbeitung der Studienpläne, die Möglichkeit, Vermögen zu bilden und es zu verwalten, mit einem Wort: alle notwendigen Bedingungen, damit die Universität ein wirkliches Eigenleben besitzen kann. Wenn sie diese Eigenständigkeit hat, dann wird sie auch in der Lage sein, sich wirksam für das Wohl der ganzen Gesellschaft einzusetzen.

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