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Ich möchte nochmals auf die Frage der Säkularinstitute zurückkommen. Ich habe eine Untersuchung des bekannten Kirchenrechtlers Dr. Julian Herranz gelesen, in der behauptet wird, daß einige dieser Institute geheim seien, und daß viele andere sich praktisch mit den Orden identifizieren, etwa durch Tragen eines Habits, Aufgeben der Berufsarbeit, um sich denselben Zielen wie die Ordensleute zu widmen usw., ja, daß deren Mitglieder nichts dabei finden, sich selbst als Ordensleute zu betrachten. Wie denken Sie darüber?

Der Aufsatz über die Säkularinstitute, auf den Sie sich beziehen, hat tatsächlich in Fachkreisen weite Verbreitung gefunden. Dr. Herranz vertritt dort in eigener Verantwortung eine gut fundierte These; über die aus dieser Arbeit zu ziehenden Schlußfolgerungen möchte ich hier nicht sprechen.

Ich möchte nur bemerken, daß die ganze Verfahrensweise dieser Institute dem Opus Dei fremd ist. Das Werk ist nicht geheim und in keiner Weise, weder in seinem Wirken noch im Hinblick auf das Leben seiner Mitglieder, mit den Orden vergleichbar. Denn die Mitglieder des Opus Dei sind - wie ich gerade sagte - gewöhnliche Bürger wie alle anderen, und sie betätigen sich mit persönlicher Freiheit in jedem Beruf und in allen rechtschaffenen menschlichen Aufgaben1.

Anmerkungen
1

Msgr. Escrivá sagte häufig, daß das Opus Dei de facto weder als Säkularinstitut noch als Vereinigung von Gläubigen zu verstehen sei. Zwar wurde das Opus Dei 1947 unter der Bezeichnung "Säkularinstitut" approbiert. Dies war damals diejenige juristische Form, die nach den seinerzeit in der Kirche geltenden Rechtsnormen für das Opus Dei am wenigsten inadäquat war; doch hatte Msgr. Escrivá Jahre zuvor schon daran gedacht, daß der endgültige kirchenrechtliche Status des Opus Dei im Bereich säkularer Strukturen anzusiedeln sei, die eine personale Jurisdiktion haben. Die spätere Rechtsform der Personalprälatur entspricht diesen Überlegungen.

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