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Darum setzt das Priestertum - der Amtspriester - zwar die christlichen Grundsakramente voraus, wird aber durch ein eigenes Sakrament übertragen. Dieses zeichnet die Priester durch die Salbung des Heiligen Geistes mit einem besonderen Prägemal und macht sie auf diese Weise dem Priester Christus gleichförmig, so daß sie in der Person des Hauptes Christus handeln können (II. Vatikanisches Konzil, Dekr. Presbyterorum Ordinis, 2).

Diese Verfassung der Kirche entspricht nicht menschlichem Gutdünken, sondern dem ausdrücklichen Willen Christi, ihres Stifters. Das Opfer und das Priesteramt sind durch göttliche Anordnung so eng miteinander verbunden, daß sie unter dem Gesetz, im Alten wie im Neuen Bund, zusammen bestanden haben. Nachdem die heilige katholische Kirche durch Einsetzung des Herrn im Neuen Bund das sichtbare Opfer der Eucharistie erhalten hat, muß sie daher auch bekennen, daß es in ihr ein neues, nach außen sichtbares Priestertum gibt, in welche das alte überführt wurde (Konzil von Trient, Die Lehre über die Priesterweihe, Kap.1 [Denzinger-Schön. 1764957]).

Bei den Geweihten kommt dieses Amtspriestertum zu dem allen Gläubigen gemeinsamen Priestertum hinzu. Es wäre ein Irrtum zu meinen, ein Priester sei in höherem Maße ein gläubiger Christ als jeder andere Gläubige, aber man kann doch sagen, daß er in höherem Maß Priester ist: wie alle Christen gehört er dem von Christus erlösten priesterlichen Volk an, aber außerdem erhält er durch das Amtspriestertum, das sich dem Wesen und nicht bloß dem Grade nach (II. Vatikanisches Konzil, Dog. Konst. Lumen Gentium, 10)vom gemeinsamen Priestertum aller Gläubigen unterscheidet, ein besonderes Prägemal.

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