763
Das Ausmaß der Autorität und die Möglichkeit, Gnade vor Recht ergehen zu lassen, sind einander proportional: der einfache Richter wird den überführten und geständigen Angeklagten - vielleicht unter Berücksichtigung mildernder Umstände - verurteilen müssen. Ein Staatsoberhaupt kann bei bestimmten Anlässen eine Amnestie erlassen oder einen Verurteilten begnadigen. Gott aber verzeiht der reuigen Seele immer.
Themen
Diesen Punkt in einer anderen Sprache
Text gedruckt bei https://escriva.org/de/surco/763/ (23.04.2024)