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Das Ausmaß der Autorität und die Möglichkeit, Gnade vor Recht ergehen zu lassen, sind einander proportional: der einfache Richter wird den überführten und geständigen Angeklagten - vielleicht unter Berücksichtigung mildernder Umstände - verurteilen müssen. Ein Staatsoberhaupt kann bei bestimmten Anlässen eine Amnestie erlassen oder einen Verurteilten begnadigen. Gott aber verzeiht der reuigen Seele immer.

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